512 Prämienverbilligungen
– Beiträge zur Verbilligung von Prämien der obligatorischen Kranken- und Unfallversicherung.
Umfasst nicht:
– Übernahme von nicht bezahlten Prämien (579).
– Beiträge zur Verbilligung von Prämien der obligatorischen Kranken- und Unfallversicherung.
Umfasst nicht:
– Übernahme von nicht bezahlten Prämien (579).