342 Freizeit
– Verwaltung, Betrieb, Unterhalt oder Unterstützung von Dienstleistungen im Bereich der Freizeitgestaltung;
– Betrieb oder Unterstützung von Einrichtungen für die Freizeitaktivitäten; (Parks, Campingplätze und verbundene, auf nicht-gewerblicher Basis eingerichtete Logierplätze, usw.).
Umfasst nicht:
– Zoologische oder botanische Gärten, Aquarien, Waldlehrpfade und ähnliche Institutionen (329);
– Freizeiteinrichtungen, die mit Institutionen des Bildungswesens verbunden sind (klassifiziert in der entsprechenden Klasse des Bildungsbereichs 2).
Schlüssewörter:
- Freizeitzentren
- Uferwege
- Wanderwege
- Pfadfinder
- Schrebergarten
- Parkanlage
- Campingwesen
- Spielplatz
- Stadtgärtnerei
