213 Sekundarstufe I
– Die Sekundarstufe I entspricht dem 9. bis 11. Jahr der obligatorischen Schule. Je nach Kanton wird sie als Sekundarschule, Bezirksschule, Realschule, Pro-Gymnasium usw. bezeichnet;
– Unterrichtsdienstleistungen für Lernende in der Regelschule, einschliesslich für Lernende mit Lernschwierigkeiten, und für Lernende in Sonderklassen der Regelschule (Integrationsklassen, Klassen für fremdsprachige Lernende oder andere Sonderklassen) auf Sekundarstufe I;
– Verwaltung, Aufsicht, Betrieb oder Unterstützung von Schulen und anderen Institutionen, die auf Sekundarstufe I Unterrichtsdienstleistungen bereitstellen;
– Stipendien, Zuschüsse, Darlehen und Geldzuwendungen zur Unterstützung von Lernenden, die eine Ausbildung auf Sekundarstufe I absolvieren
Umfasst nicht:
– Leistungen der Funktionen 214, 218, 219 oder 220.
Schlüsselwörter:
- Sekundarschule
- Oberschule
- Realschule
- Oberschule
- Realschule
- Oberstufe
- Progymnasium
- Untergymnasium
- Lyceum
