162 Zivile Verteidigung

– Verwaltung von Angelegenheiten und Dienstleistungen der zivilen Verteidigung (insb. des Zivilschutzes); Erar-beitung von Katastrophenplänen; Organisation von Übungen unter Einbezug ziviler Institutionen und der Zivilbevölkerung;
– Operationelle Dienstleistungen oder Unterstützung ziviler Verteidigungskräfte.
Umfasst nicht:
– Feuerwehr (150);
– Einkauf und Lagerung von Lebensmitteln, Ausrüstung und andern Versorgungsgütern für den Gebrauch in Notsituationen und Katastrophen in Friedenszeiten (850).

Schlüsselwörter:

  • Nationale Alarmzentrale
  • Katastrophenorganisation
  • Zivilschutzanlagen
  • Zivilschutz