162 Zivile Verteidigung
– Verwaltung von Angelegenheiten und Dienstleistungen der zivilen Verteidigung (insb. des Zivilschutzes); Erar-beitung von Katastrophenplänen; Organisation von Übungen unter Einbezug ziviler Institutionen und der Zivilbevölkerung;
– Operationelle Dienstleistungen oder Unterstützung ziviler Verteidigungskräfte.
Umfasst nicht:
– Feuerwehr (150);
– Einkauf und Lagerung von Lebensmitteln, Ausrüstung und andern Versorgungsgütern für den Gebrauch in Notsituationen und Katastrophen in Friedenszeiten (850).
Schlüsselwörter:
- Nationale Alarmzentrale
- Katastrophenorganisation
- Zivilschutzanlagen
- Zivilschutz
