021 Finanz- und Steuerverwaltung

– Verwaltung der öffentlichen Mittel; Anwendung von Besteuerungssystemen (inkl. Steuerbussen);
– Finanzämter, Zollbehörden, Dienstleistungen des Rechnungswesens und der Rechnungsprüfung;
– Finanz- und Steuerverwaltung und entsprechende Dienstleistungen auf allen staatlichen Verwaltungsebenen.
Umfasst nicht:
– Verwaltung von Vermögen und Schulden (96); Bankenaufsicht (860); Rechnungsprüfungskommissionen (011)
– Betreibungskosten (Funktion des entsprechenden Geschäftsfalls);
– Bank- und Postkontogebühren (Spesen, Kommissionen), Gebühren für den gesamten elektronischen Zahlungsverkehr (969);
– Emissionskosten (962).

TypFunktionale Gliederung