490 Gesundheitswesen, n.a.g.
– Verwaltung, Betrieb oder Unterstützung von Aktivitäten wie Ausarbeitung, Durchführung, Koordination und Überwachung einer umfassenden Gesundheitspolitik, Plänen, Programmen und Budgets;
– Vorbereitung und Durchsetzung von Gesetzgebung und Normen bezüglich Vorschriften im Bereich des Gesundheitswesens, wie z.B. die Konzessionierung von medizinischen Einrichtungen, Zulassungsbestimmungen für das ärztliche und das nicht-ärztliche medizinische Personal; Zulassungsbestimmungen für Medikamente;
– Angelegenheiten des Gesundheitswesens, die nicht anderweitig zugeordnet werden können.
Schlüsselwörter:
- Gesundheitskommissionen
- Kontrollstelle für Heilmittel
- Giftkurs
- Gesundheitsberatung
- Kantonsärzte
- Gesundheitsämter
- Toxikologie
