332 Massenmedien

– Förderung von kulturellem Material, das für die Verbreitung über Fernsehen, Internet und Radio bestimmt ist sowie Multimediaproduktion;
– Förderung von Zeitungen, Presse, Medien;
Umfasst nicht:
– Druckzentralen der öffentlichen Haushalte (022);
– Lehrmittelverlage (219);
– Bereitstellung von Material für Aufgaben im Bereich Bildung (2);
– Infrastruktur für die Übermittlung und Verbreitung von Radio, Fernsehen, usw. (640).

Schlüsselwörter:

  • Gemeinschaftsantenne
  • Dorfzeitung
  • Presse
  • Radio
  • Fernsehen