332 Massenmedien
– Förderung von kulturellem Material, das für die Verbreitung über Fernsehen, Internet und Radio bestimmt ist sowie Multimediaproduktion;
– Förderung von Zeitungen, Presse, Medien;
Umfasst nicht:
– Druckzentralen der öffentlichen Haushalte (022);
– Lehrmittelverlage (219);
– Bereitstellung von Material für Aufgaben im Bereich Bildung (2);
– Infrastruktur für die Übermittlung und Verbreitung von Radio, Fernsehen, usw. (640).
Schlüsselwörter:
- Gemeinschaftsantenne
- Dorfzeitung
- Presse
- Radio
- Fernsehen
