220 Sonderschulen

– Unterrichtsdienstleistungen für Lernende in Sonderschulen bzw. heilpädagogischen Schulen und Schulen für Lernende mit Behinderungen gemäss kantonalen Schul- oder Erziehungsgesetzen und den dazugehörenden Verordnungen und Ausführungsbestimmungen sowie weiteren Gesetzen (kantonales Sozialhilfegesetz, Behindertengleichstellungsgesetz, usw.);
– Leistungen in den Bereichen der heilpädagogischen Früherziehung, der pädagogisch-therapeutischen Massnahmen (inkl. Unterkunft und Verpflegung) sowie der Transporte;
– Verwaltung, Aufsicht, Betrieb oder Unterstützung von Sonderschulen, die Unterrichtsdienstleistungen bereitstellen.
Umfasst nicht:
– Unterrichtsdienstleistungen für Lernende in der Regelschule, einschliesslich für Lernende mit Lernschwierigkeiten, und für Lernende in Sonderklassen der Regelschule (Integrationsklassen, Klassen für fremdsprachige Lernende oder andere Sonderklassen) (21);
– Nachhilfe- und Logopädieunterricht, Aufgabenhilfen, usw. (21).

Schlüsselwörter:

  • Sprachheilschulen
  • Heilpädagogische Schulen
  • Blindenschulen
  • Taubstummenschulen