150 Feuerwehr
– Verwaltung von Angelegenheiten und Dienstleistungen der Feuerverhütung und Feuerbekämpfung und weitere der Feuerwehr zugeordnete Aufgaben;
– Betrieb von Berufsfeuerwehren und Unterstützung der freiwilligen Feuerwehren sowie von Feuerverhütungs- und Feuerbekämpfungsdiensten; Bereitstellung oder Unterstützung von Ausbildungsprogrammen zur Feuerverhütung und -bekämpfung.
Umfasst nicht:
– Zivile Verteidigung (162);
– Kräfte, die speziell für die Bekämpfung und Verhütung von Waldbränden ausgebildet sind (820).
Schlüsselwörter:
- Feuerwehr
- Löschwasserweiher
- Hydranten
- Hydranten
- Brandverhütung
- Wehrdienst
