034 Entwicklungszusammenarbeit

– Verwaltung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern;
– Betrieb von Wirtschaftshilfemissionen, die bei ausländischen Regierungen akkreditiert sind; Betrieb oder Unterstützung von technischen Hilfsprogrammen, Schulungsprogrammen, Forschungsprojekten und Stipendienprogrammen;
– Wirtschaftshilfe in der Form von Zuschüssen (in Geld- oder Sachleistungen) oder Darlehen (ungeachtet der Zinsbelastungen).
Umfasst nicht:
– Beiträge zu wirtschaftlichen Entwicklungsfonds internationaler oder regionaler Organisationen (033);
– Militärhilfe für das Ausland (163).

Schlüsselwörter

  • Entwicklungszusammenarbeit
  • Beziehungen zum Ausland, Entwicklungszusammenarbeit